Verhaltenskodex

INHALT 

Einführung

1. Geltungsbereich und Prinzipien.. 3

II. Gesetzkonformes Verhalten.. 5

III. Aussenbeziehungen.. 5

IV. Verhalten gegenüber der Politik.. 7

V. Bekenntnis zu gesellschaftlicher Verantwortung... 8

VI. Innenbeziehungen.. 9

VII. Einhaltung des Verhaltenskodex/Berichtswesen.. 9    
  

Einführung

  Die Mátra Kraftwerk geschlossene Aktiengesellschaft (des weiteren: Mátra oder Unternehmen)[1] ist sich ihrer Rolle in der Gesellschaft und ihrer Verantwortung gegenüber Kunden und Ge­schäftspartnern sowie Aktionären und Mitarbeitern bewusst. Das Unternehmen verpflichtet sich daher für diese eindeutigen Grundsätzen. Diese bilden den Rahmen für das unternehmerische und soziale Handeln von Mátra. 

Das Handeln von Mátra und ihrer Mitarbeiter ist durch Eigenverantwortung, Aufrichtig­keit und Loyalität sowie den Respekt gegenüber ihren Mitmenschen und ihren Umwelt bestimmt. Für die Geltendmachung dieser Prinzipien tragen die Führungskräfte eine besondere Verantwortung. 

Ein wesentliches Ziel unseres Unternehmens ist, ihre Kunden mit den erwünschten Dienstleistungen zu versorgen und die entsprechenden Ergebnisse des Unternehmens zu erreichen. Für die Aktionäre von Mátra kann nur dann eine nachhaltige marktgerechte Rendite erreicht werden, wenn das Unternehmen bestrebt ist, die Erfüllung der Qualitäts- und Leistungsansprüche ständig zu verbessern. Dabei setzt Mátra auf die Folgenden: 

- auf das Können, Kraft und Anstrengungen ihrer Mitarbeiter,

- auf die zuverlässigen sozialen und politischen Rahmenbedingungen,

- auf die Möglichkeiten des wissenschaftlichtechnischen Fortschritts. 

Dieser Verhaltenskodex erfüllt zwei wesentliche Aufgaben. Einerseits ermutigt er  jeden einzelnen Mitarbeiter auf ein eigenständiges und verantwortungsvolles Handeln und dient zur Orientierung. Andererseits werden die Ziele und Prinzipien für das unternehmerische Handeln von Mátra benannt. 

 

1. Geltungsbereich und Prinzipien

 

 Geltungsbereich

 

Der Verhaltenskodex bezieht sich einheitlich auf die volle Mátra und auch deren Tochtergesellschaften. 

Mátra will eine zusätzliche Verbreitung der im Verhaltenskodex aufgestellten Grundprinzipien erreichen. Deshalb ermutigt Mátra die Unternehmen, die zu ihr Geschäftskontakte pflegen, die Regeln des Verhaltenskodexes von Mátra freiwillig zu übernehmen. Sollten im Rahmen der Geschäftskontakte konkurrierende Regeln aufeinander stoßen, strebt Mátra einvernehmliches Handeln an.

 Der Verhaltenskodex bildet die Grundlage weiterer interner Regelungen, die die Besonderheiten sowohl der Sparte als auch der Örtlichkeit berücksichtigen können. Der Kodex umfasst alle solchen Dienstleistungsbereiche innerhalb des Unternehmens, die die Mitarbeiter in der Vertretung des Unternehmens wahrnehmen. 

 

Global Compact 

 

Die „Global Compact Initiative der Vereinten Nationen“ (Global Compact) erwartet von den Unternehmen, innerhalb ihrer Einflussbereiche einen Katalog der Grundwerte über die Menschenrechte, Arbeitsnormen, den Umweltschutz und die Korruptionsbekämpfung anzunehmen, diesen zu unterstützen und dem auch in der Praxis zu entsprechen. 

 

Menschenrechte

 

1. Die Unternehmen sollen den international verkündeten Schutz der Menschenrechte unterstützen und achten sowie

2.   sicherzustellen, dass sie sich nicht an die Menschenrechte verletzenden Handlungen beteiligen. 

 

Arbeitsbeziehungen 

 

3.   Die Unternehmen sollen die Vereinigungsfreiheit und die wirksame Anerkennung des kollektiven Verhandlungsrechts wahren sowie sich für

4.  die Beseitigung aller Formen von Zwangs- und Pflichtarbeit,

5.  die tatsächliche Abschaffung von Kinderarbeit und

6.  die Beseitigung von Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf einsetzen. 

 

Umweltschutz 

 

7.  Die Unternehmen sollen umsichtig mit den ökologischen Herausforderungen umgehen und

 8.  die Initiativen zur Förderung eines verantwortli­cheren Umgangs mit der Umwelt durchführen und

9.   sich für die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien einsetzen.

 

Korruptionsbekämpfung 

 

10. Die Unternehmen sollen gegen jede Form der Korruption vorgehen, einschließlich Erpressung und Bestechung. 

 

Mátra-Werte 

 

Vor dem Hintergrund der oben genannten Prinzi­pien stehen solche spezifische unternehmerische Werte von Mátra, wie Vertrauen, Zuverlässigkeit, bewusste Zukunftsgestaltung, Leistung und die das Handeln aller Mitarbeiter von Mátra bestimmende Kundenorientierung. Diese Werte sorgen für eine gemeinsame, übergreifende Identität in allen Gesellschaften von Mátra. 
 

 

II. Gesetzkonformes Verhalten

 

 Allgemeine Grundsätze 

 

In allen Bereichen ihres unternehmerischen Handelns unterliegt Mátra Gesetzen, Verordnungen und vergleichbaren Vorschriften. Dabei handelt es sich um internationale und nationale Regelungen ebenso wie um regionale und lokale Vorschriften. Sie setzen zum Beispiel Sicherheits- und Umwelt­standards für Anlagen und ihren Betrieb, beschrei­ben Anforderungen an die Qualität der Produkte und Dienstleistungen, regulieren das Verhalten in den unterschiedlichen Märkten oder untersagen bestimmte Verhaltensweisen und Praktiken. 

Für Mátra ist es oberstes Ziel, diesen Ansprüchen gerecht zu werden und sich nur innerhalb dieses vorgegebenen und sich immer wieder verändernden Handlungsrahmens zu bewegen. Die Integrität sämtlicher Handlungen ist eine wesentliche Voraus­setzung für nachhaltig erfolgreiches Wirtschaften. Mátra erwartet gesetzestreues Verhalten. Mátra wird selbst alles Notwendige tun, um die Mitarbeiter über die sie betreffenden Regelungen zu unterrich­ten und sie in ihrer Beachtung zu unterweisen. 

Die Rahmenbedingungen für das unternehmerische Handeln von Mátra werden nicht nur durch interna­tionales oder staatliches Recht, sondern auch durch eine Vielzahl von Regeln (gesellschaftlichen, kultu­rellen, sozialen) gebildet. Mátra bezieht auch diese  -häufig- ungeschriebenen Regelungen in ihre Entscheidungs- und Abwägungsprozesse ein und ist bestrebt, im Einklang mit ihnen zu handeln.

 

Unternehmensinformationen

 

 Mátra veröffentlicht Unternehmensinformationen in Übereinstimmung mit den ungarischen gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen. Dies setzt voraus, dass nicht ver­öffentlichte Informationen, bei denen anzunehmen ist, dass sie den Kurs der Wertpapiere erheblich beeinflussen können, bis zu ihrer Veröffentlichung vertraulich behandelt werden. Es verstößt gegen geltendes Recht und unternehmensinterne Grundsätze, öffentlich gehandelte Wertpapiere von Mátra oder ihrer Geschäftspartner bei Kenntnis von derartigen Unternehmensinformationen zu erwer­ben, zu veräußern oder solche Unternehmensinfor­mationen an Dritte weiterzugeben. 

 

III. Außenbeziehungen

 

 Allgemeine Grundsätze 

Mátra tätigt ihre Geschäfte mit rechtlich und ethisch einwandfreien Mitteln und erwartet das Gleiche von ihren Mitarbeitern. Auf die Einhaltung dieses Grundsatzes dringt Mátra auch bei ihren Geschäftspartnern, Lieferanten und Kunden. Die privaten Interessen der Mátra-Mitarbeiter und die Interessen des Unternehmens sind strikt von­einander zu trennen. Ein Interessenkonflikt tritt auf, wenn die Privatinteressen in irgendeiner Weise mit den Mátra-Interessen kollidieren oder wenn auch nur ein solcher Anschein erweckt wird. Unsere Mitarbeiter dürfen monetäre Zuwendungen von Dritten weder fordern oder entgegennehmen, noch anbieten oder gewähren. Dies gilt ohne Aus­nahme und insbesondere gegenüber Amtsträgern, auch solchen ausländischer Staaten oder interna­tionaler Organisationen. Andere Arten von Zuwendungen von Lieferanten, Kunden oder sonstigen Geschäftspartnern dürfen nicht gefordert werden. Entgegengenommenwerden dürfen derartige Zuwendungen – Gelegenheitsgeschenke, Bewirtungen oder sonstige Zuwendungen – nur im Rahmen allgemein üblicher Geschäftsgepflogenheiten und soweit diese nicht unternehmerische Entscheidungen zu beeinflussen vermögen. Gewährt werden dürfen derartige Zuwendungen nur im Rahmen der Aufrechterhaltung geschäftsüblicher Kundenkontakte, soweit darin keine unangemesse­ne Einflussnahme gesehen werden kann. 

 

Verhalten gegenüber Kunden 

 

Die Mátra-Unternehmen bieten ihren Kunden eine breite Palette von Produkten und Dienstleistun­gen, vor allem in den Kerngeschäftsfeldern. Leitend ist dabei das Bestreben, die Bedürfnisse der Kunden durch passende und effiziente Lösungen zu erfüllen. Dazu gehören die ständige Überprüfung des Leistungsportfolios und seine vorausschauende Anpassung an neue Mark­tanforderungen. Mátra bemüht sich, eine faire Behandlung aller Kunden sicherzustellen. 

 

Verhalten gegenüber Aktionären 

 

Mátra betrachtet das Kapital ihrer Aktionäre als Voraussetzung und Grundlage des unternehmeri­schen Handelns. Die Bewahrung des Kapitals und das Erzielen einer marktgerechten Rendite sowie Transparenz und Verantwortung gegenüber den Aktionären sind somit wesentliche Ziele von Mátra.

 

 Verhalten gegenüber Lieferanten 

 

In ihren Beziehungen zu Lieferanten achtet Mátra auf die Einhaltung der Regelungen des Verhaltens­kodex. Mátra unterhält deshalb keine geschäftlichen Beziehungen zu Lieferanten, von denen öffentlich bekannt ist, dass sie die dem Global Compact zugrunde liegenden Prinzipien verletzen. Mátra setzt sich zudem in ihren Geschäftsbeziehungen für die weitere Durchsetzung des Global Compact ein. 

 

Verhalten gegenüber Beratern 

 

Beraterverträge werden von Mátra nur mit Personen oder Gesellschaften abgeschlossen, die durch ihre Qualifikation nachvollziehbar zur Entwicklung von Mátra beitragen können. Über den Einsatz und die Auswahl von Beratern wird anhand eines dokumentierten Anforderungs­profils und Aufgabenrahmens entschieden. Die Höhe der Vergütung muss in einem angemessenen Verhältnis zum Wert der erbrachten Leistung und zur persönlichen Qualifikation des Beraters stehen. Zahlungen an Berater erfolgen grundsätzlich erst, wenn die vereinbarte Leistung erbracht wurde. Zahlungen von Bargeld sind ausgeschlossen. Bei Beauftragungen in den Bereichen Unternehmens-, Strategie-, Markt- und Organisationsberatung, der persönlichen Beratung des Managements sowie bei Beratungsaktivitäten im Zusammenhang mit der Erschließung neuer Märkte ist die Unterneh­mensleitung der jeweiligen Gesellschaft in den Entscheidungsprozess unter Beachtung des Vier-Augen-Prinzips einzubeziehen. Verträge mit Mátra müssen eine Klausel enthalten, in der Personen, die im Namen des Unternehmens tätig sind, erklären, dass ihre Tätigkeit weder gesetzliche Bestimmungen noch den Mátra-Verhaltenskodex verletzt. 

 

Verhalten gegenüber der Öffentlichkeit

 

 Sämtliche Mitteilungen von Mátra erfolgen vollständig, sachlich, inhaltlich korrekt und verständlich sowie zeitnah. Mátra respektiert die professionelle Unabhängigkeit von Journalisten und Medien. Mátra zahlt daher nicht für redaktionelle Beiträge. Nur autorisierte Personen sind befugt, Informatio­nen, die Mátra oder ihre Tochtergesellschaften betreffen, an die Öffentlichkeit, an Medien oder andere Dritte weiterzugeben. 

 

IV. Verhalten gegenüber der Politik

 

 Angesichts seiner Bedeutung für Wirtschaft und Gesellschaft hält Mátra einen Dialog mit Vertretern staatlicher Organe und politischer Parteien für unverzichtbar. Um bereits den Anschein einer unangemessenen Einflussnahme zu vermeiden, hat Mátra folgende Grundsätze aufgestellt: Ø     Mátra verhält sich parteipolitisch neutral und gibt keine Spenden an politische Parteien sowie an Organisationen oder Stiftungen, die in einer engen Beziehung zu politischen Parteien stehen. Ø     Mátra beschäftigt keine Mitarbeiter, die hauptberuf­lich öffentliche Ämter ausüben oder hauptberuflich öffentliche Mandate innehaben. Mit Vertretern dieses Personenkreises werden auch keine Beraterverträge oder ähnliche entgeltliche Vereinbarungen abgeschlossen. Ø     Mátra erkennt die Mitverantwortung des Unterneh­mens und seiner Mitarbeiter für die Entwicklung des Gemeinwohls ausdrücklich an. Mátra begrüßt deshalb staatsbürgerliches, politisches und gesellschaftliches – insbeson­dere karitatives und soziales – Engagement ihrer Mitarbeiter. Mitarbeiter, die sich in diesem Rahmen engagieren, tun dies als Privatpersonen. Mátra verfolgt keine Unternehmensinteressen, soweit ihre Mitarbeiter in diesem Umfang tätig werden. 

 

V. Bekenntnis zu gesellschaftlicher Verantwortung

 

 Allgemeine Grundsätze 

 

Die Wahrnehmung von Verantwortung gegenüber Gesellschaft und Umwelt ist ein wesentlicher Faktor für nachhaltigen Unternehmenserfolg. Durch ihre Produkte und Dienstleistungen, ihre Investitionen und ihre Rolle als Arbeitgeber erfüllt Mátra eine strukturell und gesamtwirtschaftlich essentielle Aufgabe. Mátra agiert verantwortungsbewusst auf internatio­naler, nationaler, regionaler und lokaler Ebene und als lebendiger Teil der jeweiligen Gemeinschaften. Hierzu sucht Mátra den Dialog mit Gruppen, die von ihren geschäftlichen Aktivitäten betroffen sind oder deren Aktivitäten Einfluss auf die unternehmerische Tätigkeit von Mátra besitzen. Mátra sieht sich in einer besonderen Verantwor­tung, gesellschaftliche Entwicklungen vor allem auf regionaler und lokaler Ebene zu fördern – sei es durch die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen über den eigenen Bedarf hinaus, durch Initiativen vor allem im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich, das freiwillige Engagement von Mátra-Mitar­beitern oder durch sonstige geeignete Maßnahmen. Mátra begrüßt vor diesem Hintergrund das gesellschaftliche Engagement ihrer Mitarbeiter, sofern dies unter den jeweiligen nationalen, regionalen oder lokalen Umstanden angemessen erscheint und eine Kollision mit den betrieblichen Belangen von Mátra ausgeschlossen ist. 

 

Sponsoring und Initiativen zur Förderung des Gemeinwohls 

 

Sponsoring und Initiativen zur Entwicklung von Regionen und lokalen Gemeinschaften sind wesentliche Instrumente zur Wahrnehmung gesell­schaftlicher Verantwortung. Im Kern geht es dabei um eine inhaltliche und finanzielle Unterstützung von Gemeinwohlbelangen, die grundsätzlich auf Öffentlichkeit angelegt sind. 

Register 

Alle Geldzahlungen und geldwerten Zuwendungen an Amts- und Mandatsträger, öffentliche Organe und Stellen, gemeinnützige Vereine sowie an im Dienste gesellschaftlicher Belange tätige Institutionen werden in einem Register vollständig erfasst. Leistungen werden nur bargeldlos abge­wickelt. Barzuwendungen sind unzulässig. Die Register werden in den jeweiligen Tochterunternehmen geführt, jeweils zum Jahresende aktualisiert und der Mátra Kraftwerk  AG zugeleitet. Die Register werden vom Compliance-Beauftragten der Mátra Kraftwerk AG jederzeit abrufbar aufbewahrt.

 

VI. Innenbeziehungen

 

 Arbeits-, Unfall- und Gesundheitsschutz

 

 Mátra arbeitet an einer kontinuierlichen Verbesse­rung des Arbeits-, Unfall- und des Gesundheitsschutzes. Jeder Mitarbeiter ist für den Schutz von Mensch und Umwelt in seinem Arbeitsumfeld mitverant­wortlich. Alle entsprechenden Gesetze und Vor­schriften sind einzuhalten. Jede Führungskraft ist verpflichtet, ihre Mitarbeiter in der Wahrnehmung dieser Verantwortung zu unterweisen und zu unterstützen. Im Fall von Verstößen oder Unfällen ist unverzüglich Meldung an die verantwortlichen Stellen zu erstatten. 

 

Chancengleichheit und respektvolles Miteinander

 

Mátra achtet die Würde und die Persönlichkeit eines jeden Mitarbeiters. Der Umgang miteinander ist von gegenseitigem Respekt, Fairness, Teamgeist, Professionalität und Offenheit geprägt. Die Führungskräfte nehmen eine Vorbildrolle wahr und bewähren sich besonders in Konfliktsituationen als kompetente Ansprechpartner. Mátra fördert Chancengleichheit und Vielfalt. Beides gilt uns als unverzichtbare Voraussetzung für eine hohe Reputation und unternehmerischen Erfolg. Kein Mitarbeiter wird aufgrund seines Geschlechts, Familienstands, seiner Rasse, Nationalität, seines Alters, seiner Religion oder sexuellen Orientierung benachteiligt. Über die Auswahl, Ausbildung und Förderung von Mitarbei­tern wird ausschließlich nach tätigkeitsbezogenen Kriterien entschieden. Hervorragende Leistungen sind Voraussetzungen für unternehmerischen Erfolg. Mátra wird daher sol­che Talente besonders fördern, die sowohl durch ihre Fachkompetenz als auch durch ihre sozialen Fähigkeiten zum nachhaltigen Unternehmenserfolg beitragen. Mátra bietet entsprechende Möglichkei­ten zur fachlichen und persönlichen Weiterentwick­lung an und ermutigt die Mitarbeiter, solche Ange­bote wahrzunehmen. Mátra setzt sich dafür ein, dass die Mitarbeiter unternehmerische Belange mit ihrem Privatleben in Einklang bringen können. Besonderes Augenmerk gilt dabei der Vereinbar­keit von Familie und Beruf.

 

VII. Einhaltung des Verhaltenskodex/Berichtswesen

 

 Allgemeine Grundsätze 

 

Jeder Mátra-Mitarbeiter erhält eine Ausfertigung des Verhaltenskodex. Er muss gelebte Unternehmens­wirklichkeit und damit Teil des Arbeitsalltags aller Mátra-Mitarbeiter werden. Insbesondere Führungskräfte sind aufgerufen, seine Umsetzung aktiv zu fördern. Dazu gehört es sicherzustellen, dass alle ihnen zugeordneten Mitarbeiter den Verhaltensko­dex kennen und ihn dadurch in der Praxis einhalten können. Die Interne Revision achtet bei ihren Prüfungen auf die Einhaltung des Verhaltenskodex und nimmt seine Grundsätze in die Prüfkriterien auf. In allen Fragen, die diesen Kodex und seine Einhaltung betreffen, sollte jeder Mitarbeiter zunächst eine Klärung mit seinem Vorgesetzten oder den zuständigen Fachabteilungen der jeweili­gen Unternehmen suchen. Dabei wird beispiels­weise geklärt, wie einzelne Passagen des Kodex zu verstehen sind oder wie konkretes eigenes Verhalten an den Maßstäben des Kodex zu messen ist. Hat ein Mitarbeiter Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen den Kodex durch ihn selbst oder durch einen anderen Mitarbeiter, so sollen auch diese zunächst in dem jeweiligen Arbeitsum­feld geklärt werden. 

 

Compliance-Beauftragte 

 

Ist dies nicht möglich oder erscheint dies als der Sache nicht angemessen, kann sich jeder Mitarbei­ter an einen der Compliance-Beauftragten der Mátra wenden.  Der Compliance-Beauftragte wird jede Frage, jede Angabe und jeden Hinweis streng vertrau­lich behandeln und ihnen so nachgehen, wie es das einzelne Anliegen erfordert. Auf Wunsch wird der Mitarbeiter informiert, wie seine Mitteilung behan­delt wird sowie ob und welche Maßnahmen einge­leitet wurden. Kein Mitarbeiter hat wegen der Anru­fung eines Compliance-Beauftragten – vorbehaltlich von Sanktionen wegen eines Verstoßes gegen den Verhaltenskodex – Nachteile zu befürchten. Die Kontaktdaten der Compliance-Beauftragten werden auf unserer Internetseite bekannt gemacht. 

 

Bestätigung und Berichtswesen 

 

Jede Führungskraft mit Personalverantwortung wird dem verantwortlichen Compliance-Beauftrag­ten jährlich über die Umsetzung des Verhaltensko­dex in seinem Verantwortungsbereich auf der Basis eines vorgegebenen Musters berichten. Verstöße gegen den Verhaltenskodex sind zu nennen. 

Die Umsetzung des Verhaltenskodex wird auf Basis der Vorlage des Compliance-Beauftragten im Vorstand jährlich besprochen.  

Visonta, im Februar 2006 

VORSTAND 

[1] Mátra bedeutet die direkt oder indirekt verbundenen Gesellschaften zusammen

[2] Übersetzung in Anlehnung an die offizielle englische Version des Regional United Nations Information Centre for Western Europe (RUNIC Brussels)